Die
Einantwortung ist eine Besonderheit des
österreichischen Erbrechts. Es sieht einen eigenen hoheitlichen Akt nach Abschluss des
Verlassenschaftsverfahrens vor, durch den der Erbe nach Abgabe einer
Erbantrittserklärung Eigentum an den Vermögenswerten des
Nachlasses erwirbt.
Durch die Einantwortung kommt es zur
Universalsukzession, durch die der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Bis dahin ist der
ruhende Nachlass als
juristische Person anzusehen – das heißt, ähnlich wie bei einer
GmbH oder
Stiftung handelt es sich für hier in der „eigentümerlosen“ Phase um eine Art selbstständiges Vermögen.
Die Bestätigung der Einantwortung erfolgt mit gesondertem
Beschluss über die Einantwortung.