Aus diesem Grund kündigen wir diesen Vertrag ausserordentlich, fristlos und damit mit sofortiger Wirkung bzw. treten hilfsweise ebenso mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag zurück, beides unter ausdrcklichem Vorbehalt der gesonderten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
erster Teil ist klar aber zweiter nicht. Können diese Leuten mir nach Schaden fragen? Oder sie kündigen den Vetrag fristlos und nicht mehr?
Vielen Dank
erster Teil ist klar aber zweiter nicht. Können diese Leuten mir nach Schaden fragen? Oder sie kündigen den Vetrag fristlos und nicht mehr?
Vielen Dank