Das ist das Problem. Genau genommen sind nicht Geschoss und Stockwerk synonym, sondern Obergeschoss und Stockwerk. Nur nimmt es niemand mehr genau.Etage, Geschoß, Stock und Stockwerk sind Synonyme (siehe auch Wortschatz Uni Leipzig).
Genau genommen sind nicht Geschoss und Stockwerk sind synonym, sondern Obergeschoss und Stockwerk.
Das sehe ich so, ja.d. h. also ein Untergeschoss ist keinesfalls ein Stockwerk?
Stock (2) (...) Geschoss (2), das höher liegt als das Erdgeschoss; Etage, Obergeschoss, Stockwerk
Ein Gebäude besteht immer aus einem Erdgeschoss (EG).Wieviel(e) Stockwerke hat ein dreistöckiges Haus außer Erdgeschoss?
Hat ein dreistöckiges Haus ein Erdgeschoss und zwei Stockwerke oder drei?
Und trifft das Gleiche auch auf "dreigeschossig" zu?
Ein Gebäude besteht immer aus einem Erdgeschoss (EG).
Mehrstöckige Gebäude haben dann darüber noch n Obergeschosse (OG):
1. Stock = 1. OG, 2. Stock = 2. OG, 3. Stock = 3. OG, ... n. Stock = n. OG
Große Gebäude haben dann unter dem Erdgeschoss noch Untergeschosse (UG), manchmal auch Kellergeschosse genannt.
--> Ein dreistöckiges Haus besteht aus (n x UG) + (1 x EG) + (3 x OG)
Etage, Geschoß, Stock und Stockwerk sind Synonyme (siehe auch Wortschatz Uni Leipzig).
Ein eingeschossiges oder einstöckiges Haus ist (ganz sicher) ein Haus mit (nur) einem Erdgeschoss.
Spreche ich aber von einem einem dreigeschossigen oder dreistöckigen Haus ist nicht mehr eindeutig klar, was damit gemeint ist, denn folgendes wäre möglich:
(a) Ein Haus mit einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen
(b) Ein Haus mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss
(c) Ein Haus mit zwei Untergeschossen und einem Erdgeschoss
Bezieht man sich auf das äusserliche Erscheinungsbild eines Hauses, dann nennt man in der Regel die sichtbaren Stockwerke. Ein dreistöckiges Haus ist in diesem Fall ein Haus mit drei sichtbaren Stockwerken (entsprechend Var. a).
Bei baurechtlicher Betrachtung würde man in der Regel einschränkend berücksichtigen, dass Dachgeschosse nicht als Vollgeschosse gelten und darum nicht gezählt werden. Folglich würden Baurechtler ein Haus mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss als zweistöckig bezeichnen, "normale" Menschen ausserhalb des baurechtlichen Kontextes aber als dreistöckig.
Bezieht man sich mit der Angabe "dreistöckig" auf das "Innenleben" (den Nutzraum) eines Hauses, dann muss man ganz einfach präzisieren, was gemeint ist (Var. a, b oder c).
Wenn das so wäre, dann wäre ja das Erdgeschoss der erste Stock...Ein eingeschossiges oder einstöckiges Haus ist (ganz sicher) ein Haus mit (nur) einem Erdgeschoss.
Wenn das so wäre, dann wäre ja das Erdgeschoss der erste Stock...
Ich glaube, Du verwechselst Geschoss und Obergeschoss. Der erste Stock ist das erste Obergeschoss, nicht das erste Geschoss.Wenn das so wäre, dann wäre ja das Erdgeschoss der erste Stock...
Nein Bernd,Ich glaube, Du verwechselst Geschoss und Obergeschoss. Der erste Stock ist das erste Obergeschoss, nicht das erste Geschoss.
,Ein eingeschossiges oder einstöckiges Haus ist (ganz sicher) ein Haus mit (nur) einem Erdgeschoss.